Donnerstag, 8. Juli 2021

Benno Neumair für zurechnungsfähig befunden

Im Vorfeld der Hinterlegung des psychiatrischen Amtsgutachtens über Benno Neumair haben sich die Gutachter der Hinterbliebenen bereits eine Meinung gebildet: Ihrer Auffassung nach ist Benno Neumair einsichts- und willensfähig und demnach auch durchaus imstande, einem Strafverfahren zu folgen.

Die Gutachter der Hinterbliebenen sind der meinung, dass Benno Neumair (im Bild) zurechnungsfähig sei und einem Strafverfahren sehr wohl folgen könne. - Foto: © Screen/Youtube









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