Dienstag, 9. März 2021
Bienenstände: Landesregierung genehmigt Richtlinien
Für neue Bienen- oder Lehrbienenstände ist eine Baugenehmigung nötig. Das sehen die heute genehmigten Richtlinien vor. Nur Wanderbienenstöcke sind davon ausgenommen.
Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Errichtung der Bienenstände und Lehrbienenstände genehmigt. - Foto: © LPA/pixabay