Dienstag, 9. März 2021

Bienenstände: Landesregierung genehmigt Richtlinien

Für neue Bienen- oder Lehrbienenstände ist eine Baugenehmigung nötig. Das sehen die heute genehmigten Richtlinien vor. Nur Wanderbienenstöcke sind davon ausgenommen.

Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Errichtung der Bienenstände und Lehrbienenstände genehmigt. - Foto: © LPA/pixabay









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by