Oskar Kozlowski (23), dem vorgeworfen wird, Zanella durch einen Stich in den Hals getötet zu haben, wurde erneut zu seinem Interesse an Okkultem befragt. <BR /><BR />Als Oskar Kozlowski, der die Tat eingeräumt hat, im Rahmen des Verhörs nach seinem Interesse am Okkulten bzw. am Satanismus befragt wurde, soll er erklärt haben, dass er sich der Existenz Gottes wohl bewusst sei. Er habe sich von ihm jedoch nicht akzeptiert gefühlt und sich deshalb gegen ihn abgeschottet. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="722486_image" /></div> <BR />Der Aufenthalt im Bozner Gefängnis, wo Kozlowski in vorbeugender Verwahrungshaft sitzt, soll aber zu einer Läuterung geführt haben. Der 23-Jährige soll den Weg zum Glauben zurückgefunden haben. <BR /><BR />Die Erhebungen gegen ihn und jene 4 jungen Leute, denen persönliche Begünstigung angelastet wird, dürften indes kurz vor dem Abschluss stehen. <BR /><BR />Der technische Gutachter hat die Telefondaten aller Personen, gegen die ermittelt wird, ausgewertet und hinterlegt. Auch Abhörungen sind darunter. Diese sollen allerdings die Tage nach der <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mord-in-bruneck-eine-tatversion-und-viele-offene-fragen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Tat</a> betreffen und die Verdachtsmomente gegen die Freunde von Kozlowski erhärtet haben: Anders als das Handy des Opfers, dessen Daten ebenfalls untersucht wurden, konnte jenes von Kozlowski bekanntlich nie gefunden werden.<BR /><BR />Die Ermittler gehen nicht zuletzt aufgrund des Inhaltes der abgehörten Gespräche davon aus, dass der 23-Jährige das Gerät einer der 4 betreffenden Personen gegeben hat, um es verschwinden zu lassen. <BR /><BR />Auch die Forensiker des RIS haben ihre Tatort- und DNA-Untersuchungen abgeschlossen, die Ergebnisse sollen sich mit Kozlowskis Schilderung decken. Weiters liegt der Staatsanwaltschaft die Krankenakte des Beschuldigten aus der psychiatrischen Abteilung des Brunecker Spitals vor. Von Seiten der Verteidigung soll bisher noch kein Antrag eingegangen sein, die Einsichts- und Willensfähigkeit ihres Mandanten durch einen Gutachter abklären zu lassen.