Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen Freitag die Corona-Verordnung Nr. 28 unterzeichnet. <BR /><BR />Mit ihr übernimmt Südtirol – <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/green-pass-pflicht-nun-auch-in-suedtirol" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wie nach der Sitzung der Landesregierung am vergangenen Dienstag angekündigt </a>– die neuen staatlichen Vorgaben über die Verwendung des europäischen Covid-Zertifikats in vollem Umfang. <BR /><BR />Die neue Regelung wird ab Freitag, 6. August gelten. Bis zum 5. August bleiben die aktuell geltenden Regeln in Kraft. <BR /><BR />Mit der Übernahme der staatlichen Regelung wird es auch in Südtirol bei mehr Aktivitäten als bisher notwendig sein, das Covid-Zertifikat vorweisen zu können. <BR /><BR />Das Covid-Zertifikat wird häufig auch als Grüner Pass, Green Pass oder Grüne Bescheinigung bezeichnet. Es weist nach, dass jemand entweder vollständig gegen Sars-CoV-2 geimpft oder davon nachweislich genesen ist oder dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt.<BR /><BR />Die neue Verordnung im Anhang:<BR /><BR /><div class="img-inline inline-file"><hr><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2021/07/dringlichkeitsmassnahme-nr-28.pdf"><img class="uk-img-preserve" src="https://s3-images.stol.it/pdf/2021/07/dringlichkeitsmassnahme-nr-28.jpg" /></a><br><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2021/07/dringlichkeitsmassnahme-nr-28.pdf" title="Dringlichkeitsmassnahme Nr. 28"><span class="uk-icon" uk-icon="icon: cloud-download;"></span> Dringlichkeitsmassnahme Nr. 28 <small>(pdf)</small></a><hr></div>