Mittwoch, 18. Februar 2015

Einbrecher im Haus: Bürger darf den Täter festhalten

Wer einen Einbrecher im Haus ertappt, muss nicht tatenlos zusehen. Der Gesetzgeber sieht nämlich die Möglichkeit vor, dass ein Bürger einen Täter bis zum Eintreffen der Ordnungskräfte festhalten, ja gar verhaften, darf.

Wie kann ich mich wehren, wenn ein Dieb zuschlägt? - Foto: © shutterstock









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