Seit 25. Oktober gilt in der EU die Patientenfreiheit. Jeder Bürger hat also das Recht, sich in der EU einer Behandlung zu unterziehen und die Kosten rückerstattet zu bekommen. Die Landesregierung hat am Montag den rechtlichen Rahmen dafür abgesteckt und auch entschieden, Behandlungen in Privatkliniken und bei Privatärzten in Südtirol jenen im Ausland gleichzustellen.