Mittwoch, 29. Mai 2019

Fahrlässige Tötung: Pkw-Lenker verurteilt

Für einen Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss gelten nicht dieselben Verhaltensregeln wie für einen nüchternen: Abgesehen davon, dass es verboten ist, sich betrunken ans Steuer zu setzen, müsse man gerade bei getrübtem Bewusstsein besonders vorsichtig sein. Das unterstreicht Richter Walter Pelino in der Urteilsbegründung zum tödlichen Verkehrsunfall im Sommer 2016 in Moritzing.

Foto: © shutterstock









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