Vor der Gefängnistür stellte sich glücklicherweise noch heraus, dass er seine Haftstrafe wegen Brandstiftung nicht antreten muss, sondern statt dessen ab jetzt 30 Tage Zeit hat, um die Ableistung von Sozialdiensten zu beantragen. Wie berichtet, waren March zehn Fälle teils versuchter, teils gelungener Brandstiftung zur Last gelegt worden. Er stimmte heuer im Juli einem Vergleich über drei Jahre und sechs Monate Haft zu. March hat zwei Anschläge in Terlan zugegeben, aber betont, dass er die anderen nicht begangen habe.Am Mittwoch wurde seine Haftstrafe rechtskräftig. Antreten muss er sie aber nicht: Für die Zeitspanne von vier Monaten und zehn Tagen profitiert er vom Strafnachlass, womit drei Jahre, ein Monat und 20 Tage übrig geblieben wären. Liegt eine Haftstrafe über drei Jahren, muss sie bei Rechtskraft angetreten werden. Allerdings war dem Vollstreckungsbüro ein Berechnungsfehler unterlaufen, der gerade noch bemerkt wurde, bevor March inhaftiert wurde: March hatte einen Monat und 22 Tage schon in U-Haft abgebüßt. Somit verbleiben nur mehr zwei Jahre, elf Monate und 28 Tage Haft. Der 72-Jährige kann somit einen Antrag auf Überantwortung an die Sozialdienste stellen.D