Der 60-jährige Ahrntaler hatte sich bei den Carabinieri gemeldet, weil er an der Echtheit seines Führerscheins zweifelte. Dem Mann war vor einigen Jahren der Führerschein entzogen worden. Er wandte sich an einen Bekannten aus Bruneck, der ihm einen legalen polnischen Führerschein versprach. Der Ahrntaler zahlte für den Führerschein einige Tausend Euro und ersparte sich so vermeintlich den Flug nach Warschau, um die Prüfung abzulegen.<BR /><BR />Die Beamten stellten fest, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelt und beschlagnahmten diesen. Der Mann erklärte, wie er zu dem Dokument gekommen war. Glücklicherweise hatte er den Führerschein aber noch nicht benutzt.<BR /><BR />Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bozen durchsuchten die Carabinieri von Bruneck das Haus des 62-Jährigen, der das Dokument verkauft hatte. Dort fand man nicht nur einen weiteren gefälschten polnischen Führerschein auf den Namen einer in der Provinz lebenden Person, sondern gleich mehrere gefälschte Dokumente. Die Carabinieri beschlagnahmten alles inklusive der Computerunterlagen, die noch genauer untersucht und ausgewertet werden.<BR /><BR />Die Carabinieri vermuten, dass das Geschäft mit dem Verkauf polnischer Führerscheine schon seit einiger Zeit floriert. Der Mann aus Bruneck wurde wegen des Straftatbestands der materiellen Fälschung angezeigt. Ermittelt wird auch gegen unbekannte Komplizen des Mannes, die sich vermutlich in Polen aufhalten. Dem Mann droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.<BR /><BR />Die Ermittlungen laufen weiter, um weitere Käufer solcher gefälschter Führerscheine ausfindig zu machen.<BR /><BR />Die Carabinieri Bozen rufen alle Bürger, die einen ausländischen Führerschein ohne Fahrprüfung erworben haben, dazu auf, sich an die nächstgelegene Carabinieri-Station zu wenden und das Dokument dort abzugeben, da es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung handelt.<BR /><BR />Das Fahren eines Fahrzeugs mit einem gefälschten Führerschein stellt nicht nur den Straftatbestand der Urkundenfälschung (Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren) dar, sondern auch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (Fahren ohne Fahrerlaubnis), der mit einer Geldstrafe zwischen 5100 und 30.599 Euro und im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet wird.<BR />