Freitag, 5. Juli 2019
Gericht: „Kinderwunsch-Tee“ ist unzulässig
Laut einer Entscheidung des Oberlandesgericht Köln darf ein „Kinderwunsch-Tee“ in Deutschland nicht als solcher bezeichnet werden, wenn kein wissenschaftlicher Nachweis für eine empfängnisfördernde Wirkung vorliegt.
Das Unternehmen muss sich jetzt eine neue Bezeichnung für seinen "Kinderwunsch-Tee" einfallen lassen. - Foto: © shutterstock