Gericht: Land behält Zuständigkeit für Verträge mit Allgemeinmedizinern
Das Land darf auch in Zukunft Verträge mit den Hausärzten abschließen. Dies hat das Oberlandesgericht am Mittwoch beschieden. Die gesamtstaatliche Gewerkschaft der Hausärzte FIMMG hatte diese Zuständigkeit in Frage gestellt und in der ersten Instanz Recht bekommen.