Donnerstag, 14. Februar 2019

Harte Strafen für illegal aufbewahrte Tier-Trophäen

Bei Durchsuchungen im Überetsch haben Mitarbeiter des Amtes für Jagd und Fischerei und Förster der Forststation Kaltern den Schädel eines Bären gefunden. Dem Besitzer droht nun eine Haftstrafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Auch Wolfsschädel dürfen nicht ohne Genehmigung zu Hause aufbewahrt werden (Symbolbild). - Foto: © shutterstock









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