Donnerstag, 14. Februar 2019
Harte Strafen für illegal aufbewahrte Tier-Trophäen
Bei Durchsuchungen im Überetsch haben Mitarbeiter des Amtes für Jagd und Fischerei und Förster der Forststation Kaltern den Schädel eines Bären gefunden. Dem Besitzer droht nun eine Haftstrafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.
Auch Wolfsschädel dürfen nicht ohne Genehmigung zu Hause aufbewahrt werden (Symbolbild). - Foto: © shutterstock