Freitag, 9. Juli 2021

Luftfahrthindernisse: Auch Slackline Highliner sind zu melden

Die Betreiber von Luftfahrthindernissen sind verpflichtet, deren Bestehen, Errichtung und Abbau der Landesabteilung Forstwirtschaft zu melden. Dies sieht das Landesgesetz Nr. 1 vom 30. Jänner 2006 vor. Landesrat Arnold Schuler warnt vor Gefahr für Hubschrauber- und Flugzeugpiloten.

Gefahr für die Luftfahrt: Slacklines in großer Höhe sind zu melden, auch wenn sie nur kurzfristig aufgehängt werden. - Foto: © Moritz Happacher









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