Den Beschluss dafür hatte Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher, in Abstimmung mit Soziallandesrätin Waltraud Deeg, sowie mit den 3 Bildungslandesräten Philipp Achammer,<BR />Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider, vorgelegt.<BR /><BR />Das bedeutet, mit den von der Landesregierung genehmigten Haushaltsänderung werden für einen 3-Jahres-Zeitraum für die Pflege- und Betreuungsberufe in den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften, den Seniorenwohnheimen und ähnlichen Diensten, insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese werden wie folgt aufgeteilt: 20 Millionen Euro im Jahr 2022, 15 Millionen Euro im Jahr 2023 und 15 Millionen Euro im Jahr 2024.<BR /><BR /> „Wir brauchen in der Pflege und Betreuung attraktive Arbeitsbedingungen und es geht dabei nicht nur um Geld“, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Damit Arbeitsbedingungen in der Pflege und Betreuung attraktiv werden, brauche man, wie es in der Aussendung des LVS heißt, eine spürbare wirtschaftliche Besserstellung der Sozialberufe mit Fach- Berufsausbildung. <BR /><BR />Wenn die Verträge für die Sozialberufe an jene des Gesundheitsbereiches angepasst werden sollten, dann bedeute das, dass die Sozialberufe mit Fach oder Berufsausbildung, wie zum Beispiel Sozialbetreuer, Altenpfleger oder Behindertenbetreuer, in die 6. Funktionsebene eingestuft werden müssten. Das Thema der erforderlichen Zweisprachigkeitsnachweise müsse dann über Sanierungsmaßnahmen geregelt werden, so die Aussendung. Das habe zur Folge, dass die sozialen Hilfskräfte und die Pflegehelfer in die 5. Funktionsebene eingestuft werden müssten, so der LVS.<BR /><BR /><b>Alle Sozialberufe müssen berücksichtigt werden</b><BR /><BR /><BR />„Die Aufgabenzulagen müssen aufgrund von Anforderungen und nicht von Interessen geregelt werden. Zudem braucht es eine Zulage für Bewältigung von Krisensituationen und außerordentliche Anforderungen. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege und Betreuung sind verbindlich, bzw. vertraglich festzuschreiben und es müssen alle Sozialberufe berücksichtigt werden“, so der LVS<BR /><BR />Die Arbeitsbedingungen seien so zu gestalten, dass die Beschäftigungs- und Rahmenbedingungen in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege und Betreuung die Einkommenssituation, die Arbeitsbedingungen und Belastungen der Beschäftigten berücksichtigen. <BR />Denn nur gesunde Arbeitsbedingungen hielten Pflege und Betreuungsberufe in den Einrichtungen und Diensten.<BR /><BR />Der Personalschlüssel in den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften, den Seniorenwohnheimen und ähnlichen Diensten müsse in Zukunft auch Reserven für Krisensituationen beinhalten, so die Aussendung.<BR /><BR /><b>Fort und Weiterbildung</b><BR /><BR />„Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit sich die Sozialberufe entsprechend des Auftrags weiterbilden können. Diese wird man im Landesgesetz für die Sozialberufe, das sich in Ausarbeitung befindet, festschreiben“, heißt es in der Aussendung des LVS.<BR /><BR />Wertschätzung und Anerkennung begännen mit Teilhabe und das bedeute, der Landesverband der Sozialberufe müsse als Berufsverband in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Die Diskussion um die Ausbildung der Sozialberufe und die Weiterentwicklung der Berufsbilder im Sozialbereich könnten nicht ohne den Landesverband der Sozialberufe stattfinden.<BR /><BR />Die Abwicklung der Vertragsverhandlung, die Aufgabe der öffentlichen Delegation und der Gewerkschaften ist, müsse jetzt rasch erfolgen, sonst gehe noch mehr Vertrauen und Glaubwürdigkeit verloren und dass könne sich in der aktuellen Situation niemand mehr leisten.<BR /><BR />„Zeitgleich brauchen wir umfassende Lösungsansätze und eine Reform in der Pflege und Betreuung, was vor allem die Sozialberufe betrifft“, so die Aussendung des LVS. <BR />