Die Bedingungen, die Durnwalder anspricht, betreffen zunächst einmal den Typus der Medikamente: Eine direkte Abgabe durch die Krankenhausapotheken ist nämlich nur möglich, wenn es sich um Medikamente handelt, die eine regelmäßige Überprüfung des Patienten notwendig machen. Festgeschrieben werden diese Arzneimittel in einer eigenen Liste der italienischen Arzneimittelagentur AIFA, dem so genannten PHT-Verzeichnis.Ebenso direkt abgegeben werden dürfen Medikamente, die zur Behandlung von Patienten in Haus-, stationärer oder teilstationärer Betreuung notwendig sind. "Wir wissen, dass dies ein Beschluss ist, der nicht nur Freunde finden wird, die Grundlage ist aber mit dem Verband der Apotheker ausgehandelt worden", so Durnwalder.