Die Ordnungshüter überprüfen staatsweit stichprobenartig die Informationen, die jeder Antragsteller in Form einer Eigenerklärung abgeben muss, um das Grundeinkommen zu erhalten. <BR /><BR />Dabei sind ihnen auch bei einigen in Südtirol eingereichten Anträgen Ungereimtheiten aufgefallen, und zwar bei insgesamt 21 Personen. <BR /><BR />Diese hätten nicht die Voraussetzungen erfüllt, um vom Staat auf diese Weise finanziell unterstützt zu werden. Dennoch seien 80.760 Euro auf die Konten der 21 Personen geflossen. <BR /><BR />Der Großteil der Fälle – 14 – betrifft Menschen, die nicht einmal in Südtirol wohnhaft sind: Um ein Grundeinkommen zu erhalten, müssen Antragsteller nämlich seit mindestens 10 Jahren in Italien ansässig sein, und außerdem ihren Hauptwohnsitz in den letzten 3 Jahren hier gemeldet haben. Bei diesen 14 ausländischen Personen war dies aber nicht der Fall gewesen. <BR /><BR />In 3 weiteren Fällen hätten die betroffenen Antragsteller es versäumt, Informationen zum eigenen Einkommen zu geben. Und neben dem eigenen Einkommen muss beim Antrag auch jenes der zusammenlebenden Familienmitglieder angegeben werden: Genau das hatte ein Mann, der in Bozen wohnhaft ist, nicht getan. Mit seinen Einnahmen überschreite der volljährige Sohn des Bozners nämlich die Grenze, über der sein Vater – der mit ihm zusammenlebt – kein Anrecht mehr auf die Mindestsicherung hat.<BR /><BR />Weiters soll eine Person in Meran nicht angegeben haben, eine Wohnung geerbt zu haben. Um eine höhere monatliche Summe als Grundeinkommen vom Staat zu erhalten, hätte eine andere Person vorgetäuscht, in einer Mietwohnung zu wohnen, doch sie konnte keinen gültigen Mietvertrag vorweisen. <BR /><BR />Einige Fälle betrafen aber auch Bürger, die tatsächlich Anrecht auf das Geld vom Staat hatten, ihre berufliche und finanzielle Lage sich nach dem Antrag aber besserte – doch sie hätten es verschwiegen. In 3 Fällen hatten die Bezieher eine Arbeit gefunden, dies aber nicht mitgeteilt. Eine weitere Person hatte nicht mitgeteilt, dass sie geheiratet hatte – wodurch die Auszahlung des Grundeinkommens automatisch eingestellt würde. Wiederum 3 Bürger hätten hingegen nicht angegeben, dass ein oder mehrere Familienmitglieder eine Haftstrafe absitzen müssen. <BR /><BR />Die Finanzwache hat alle Fälle dem staatlichen Fürsorgeinstitut INPS/NISF gemeldet, um die Auszahlung des Grundeinkommens einzustellen und die Rückgabe der unrechtmäßig erhaltenen Gelder in Höhe von mehr als 80.000 Euro in die Wege zu leiten. Indes konnte die Auszahlung von weiteren 29.000 Euro verhindert und die 21 Personen angezeigt werden.