Dienstag, 9. Februar 2010

Parkgebühren gelten auch für Invaliden

Wer sein Auto mit Invaliden-Parkschein auf gebührenpflichtigen Parkplätzen - also gekennzeichnete oder eigens für Invaliden reservierte Abstellplätze in öffentlichen Parkgaragen - abstellt, muss die Parkegebühr bezahlen.









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