Montag, 12. März 2018
Pflichtimpfungen: Frist abgelaufen
Am 10. März ist die Frist zur Vorweisung der Impfscheine in den Schulen und Kindergärten abgelaufen. Ab dem heutigen Montag können Kinder, welche die Pflichtimpfungen nicht vorweisen können, vom Kindergarten und Kinderhorte ausgeschlossen werden.
Ab dem heutigen Montag darf Kindern, die die Pflichtimpfungen nicht vorweisen können, der Kindergartenbesuch verweigert werden.