Sonntag, 14. Januar 2024

Primare warten auf neuen Wettbewerb

Nach dem Eklat um 52 unrechtmäßig ernannte Primare sollte in Südtirols Spitälern nun langsam wieder Ruhe einkehren. Sollte. Denn obwohl inzwischen 24 der Aufträge verfallen sind und provisorisch verlängert wurden, ist bislang erst in 6 Fällen effektiv die obligatorische Neuausschreibung erfolgt. „Organisatorische Probleme“, begründet man in der Direktion des Sanitätsbetriebes.

Nicht per Handschlag, aber mit befristetem Vertrag sind derzeit 18 Primariate besetzt. Sie alle müssen neu ausgeschrieben werden. Shutterstock/ - Foto: © Shutterstock

Es war im Mai vergangenen Jahres, als das Urteil des Arbeitsgerichtes Trient im Sanitätsbetrieb für ein Erdbeben sorgte: Aufgrund einer unrechtmäßig zusammengesetzten Bewertungskommission waren auch alle Ernennungen von Primaren, die zwischen 2017 und 2021 erfolgt sind, hinfällig.

In einem Gutachten der Staatsadvokatur von Trient, das der Sanitätsbetrieb angefordert hatte, kam man zum Schluss, dass alle in genanntem Zeitraum erfolgten Beauftragungen nicht erneuert werden können, sondern neu ausgeschrieben werden müssen. Betroffenen Primaren kann der Auftrag nur provisorisch so lange verlängert werden, bis der Gewinner des neuen Wettbewerbes feststeht.

24 Primariate verfallen

So weit, so gut. Inzwischen sind aber 24 dieser insgesamt 52 unrechtmäßig besetzten Primariate verfallen. Sie alle müssen neu ausgeschrieben werden – und das möglichst zeitnah. Effektiv erfolgt ist die Neuausschreibung allerdings erst in 6 Fällen. Alle anderen sind derzeit noch in der Warteschleife. Wie die Direktion des Sanitätsbetriebes Gewerkschaftsvertretern bei einem Treffen mitgeteilt hat, sollen die restlich 18 nun aber nach und nach folgen.

Das Problem sei laut Direktion ein organisatorisches. Es sei extrem schwierig, Mitglieder für die Auswahlkommissionen zu finden. „Uns hat man gesagt, dass die Ausschreibungen nun in chronologischer Reihenfolge erfolgen sollen“, bestätigt Dr. Ivano Simeoni von der Ärztegewerkschaft BSK/VSK. Es sei im Interesse aller, dass der Krankenhausbetrieb weiter funktioniert, wieder Ruhe und Beständigkeit einkehrt.

Keine Verlängerung ohne Zweisprachigkeitsnachweis

Eine Lösung bahnt sich beim Personal ohne vorgeschriebenem Zweisprachigkeitsnachweis an, dessen provisorische Anstellung nach 3 Jahren nicht mehr verlängert werden dürfte. Bei auslaufendem Vertrag soll nun überprüft werden, ob ein Mitarbeiter sich in den vorhergehenden Jahren um den Spracherwerb bemüht hat. Mit einer guten Begründung kann der Vertrag dann immer halbjährlich erneuert werden.

Parallel dazu bemüht sich der Sanitätsbetrieb mit Hilfe eines österreichischen Unternehmens, die Betroffenen zur Erlangung des nötigen Sprachzertifikates zu bringen.

em

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