Die 10 Personen waren in der Quästur vorstellig geworden, um Behördengänge zu erledigen. Anstatt der gewünschten Dokumente erhielten sie auf Geheiß des Einwanderungsbüros jedoch eine Strafe von je 400 Euro. <BR /><BR />Die Ordnungshüter erinnern bei dieser Gelegenheit daran, dass außereuropäische Staatsbürger, die aus einem Nicht-EU-Land oder aus einem Land außerhalb des Schengen-Raumes einreisen, nur bei Angabe eines gültigen Grundes nach Italien kommen dürfen. Dazu zählen Arbeit, gesundheitliche Probleme, unaufschiebbare Notwendigkeiten sowie Studiengründe. Nach der Einreise ist eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten. <BR /><BR />Letzteres gilt ebenso für jegliche Ankommende aus Nicht-EU-Ländern und den Staaten außerhalb des Schengen-Raumes – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan – sowie für jene Länder, für welche die Regierung eine Reisewarnung ausgesprochen hat. <BR /><BR />Auch diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Italien in einem von der Quarantäneregelung betroffenen Staat aufgehalten haben, müssen sich in Isolation begeben. <BR /><BR />