Donnerstag, 18. März 2010

Radar: Nur Polizei darf Strafzettel ausstellen

Privatfirmen dürfen im Auftrag von Gemeinden zwar Radargeräte installieren, aber weder die Resultate ablesen noch Strafbescheide zustellen. Das hat das Kassationsgericht im Fall einer Autofahrerin entschieden, die 2005 in Algund geblitzt worden war.









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