Laut Haushaltsgesetz des Staates könnte das Land auf 3 Millionen Euro aus Zinsen und Strafgebühren auf nicht bezahlte Steuern – zum Beispiel bei der nicht beglichenen Autosteuer – verzichten. <BR /><BR />Herr und Frau Südtiroler sind fleißige Steuerzahler. Bester Beweis sind konstant wachsende Landeshaushalte – zuletzt auf über 7 Milliarden Euro. Aber: Es gibt auch jene, die sich um die Bezahlung ihrer Steuerschuld drücken. Und zwar auch, wenn es sich um kleine Beträge handelt. Laut Schätzung des Beauftragten der Einzugsdienste für die Landesregierung machen allein die nicht entrichteten Beträge unter 1000 Euro aus den 15 Jahren von 2000 bis 2015 stolze 25 Millionen Euro aus.<BR /><BR />Hier hat Rom jetzt ein Schlupfloch aufgetan. Laut staatlichem Haushaltsgesetz vom Dezember können die Lokalkörperschaften einen teilweisen Schuldenerlass gewähren. Nachlassen könnte das Land dem Leiter der Abteilung Finanzen, Giulio Lazzara, zufolge, die Zinsen und Verwaltungsstrafen auf nicht entrichtete Steuern unter 1000 Euro. <h3> Land könnte auf 3 Millionen Euro verzichten</h3> „Die Steuer selbst kann nicht erlassen werden“, so Lazzara. Immerhin reden wir aber von 3 Millionen Euro, auf die das Land verzichten könnte.<BR />Doch dem wird nicht so sein. Finanzlandesrat Arno Kompatscher legt der Landesregierung heute einen Beschluss vor, auf das römische Schlupfloch zu verzichten. Dasselbe machen auch die meisten Gemeinden.<BR /><BR />Die Begründung ist einfach. 95 Prozent der Bürger zahlen ihre Steuern pünktlich – auch kleinere Beträge, wie zum Beispiel die Fahrzeugsteuer. Hier einen Nachlass zu gewähren, wäre das falsche Signal. „Wie bei den Gemeinden gibt es deshalb auch beim Land die Grundausrichtung, nicht auf Strafen und Verzugszinsen zu verzichten. Dies auch im Sinne der Gerechtigkeit all jenen gegenüber, die ihre Steuerschuld regulär und termingerecht begleichen“, sagt der Generaldirektor des Landes, Alexander Steiner. <BR /><BR />Bleibt zu sagen, dass sich Südtirol in den letzten Jahren auch nicht an den verschiedenen Bausündernachlässen beteiligt hat, die römische Finanzgesetze als Möglichkeit dem Land und den Gemeinden freigestellt haben. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, (Bau-)Sünderlein nicht zu belohnen.<BR />