Montag, 16. Oktober 2023

Sanität: Nächste Watschn bei Primaren

Im Fall der unrechtmäßigen Ernennungen von 52 Primaren hat der Sanitätsbetrieb vor Gericht erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Laut Urteil des Arbeitsgerichts Bozen müssen an 2 Anwärter für die Leitung der Rechtsmedizin 249.000 Euro Schadenersatz gezahlt werden.

Erneut hat ein Gericht die Ernennung eines Primars als unrechtmäßig erklärt und den Sanitätsbetrieb zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. - Foto: © Shutterstock

Von:
Michael Eschgfäller








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