In den 1970er-Jahren führten die Gebrüder Wierer in Obervintl eine Schottergewinnungsanlage. Diese wurde 1975 mit Dekret des Landeshauptmannes im Sanierungsweg genehmigt. Somit konnte fortan legal Schotter aus der Rienz entnommen und verarbeitet werden. „Später wurde die Anlage an die Firma Mur aus Mühlbach verkauft“, erklärt der Vintler Bürgermeister <Fett>Walter Huber</Fett> (im Bild).<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="936718_image" /></div> <BR /><BR />Ende der 1990er-Jahre ließ die damalige Vintler Gemeindeverwaltung unter Bürgermeister Rudolf Cerbaro nach wiederholten Klagen die Rechtmäßigkeit der Anlage prüfen. Das Verwaltungsamt des Landes bestätigte diese, weil der Betrieb „vor Inkrafttreten des ersten Landesraumordnungsgesetzes errichtet und im Sinne des Landschaftsschutzgesetzes im Sanierungswege genehmigt worden ist“, wie der Vintler Bürgermeister sagt. Somit habe gesetzlich nicht gegen das Schotterwerk vorgegangen werden können.<BR /><BR />Nach dem Bau der Vintler Umfahrungsstraße, die über das Areal führt, konnte kein Schotter mehr aus dem Fluss entnommen werden. Allerdings sei die Schotterentnahme schon vorher eingestellt worden. „Hauptsächlich wurden Schotter und anderen Materialien abgelagert“, erläutert der Bürgermeister.<BR /><BR />Dennoch wurde die Anlage immer wieder zum Stein des Anstoßes. Das angrenzende Tierheim beklagte sich wiederholt über Staub und Lärm, und auch die Forstbehörde stellte „illegale Tätigkeiten und Lagerungen“ fest. Zudem seien Räumungsverordnungen ausgestellt worden. Die Gemeinde hatte sich ihrerseits stets auf die Rechtsauskunft des Landes aus dem Jahr 1999 berufen.<BR /><BR />Nachdem Aussprachen zwischen den Verantwortlichen des Tierheimes und der Firma Mur sowie der Gemeinde nichts eingebracht hatten, zog der Betreiber des Tierheimes vor Gericht.<BR /><BR />Um Rechtssicherheit zu haben, fragte die Gemeinde deshalb noch einmal beim Verwaltungsamt für Raum und Landschaft der Provinz an, wie diese die Anlage bewerte. „Im November des Vorjahres ist die neue Rechtsauslegung des Amtes bei uns eingetroffen“, sagt Bürgermeister Huber. „Daraus geht hervor, dass die Rechtmäßigkeit des Schotterlagerplatzes nicht mehr gegeben ist.“ Daher hat die Gemeinde ein Verfahren eingeleitet: Sie ordnete die Räumung des Lagerplatzes und Rückführung in landwirtschaftliche Tätigkeit an. Gegen diese Verordnung hat die Firma Mur Beschwerde beim Verwaltungsgericht Bozen eingelegt. „Dieses hat nun den Rekurs des Schotterwerkbetreibers abgewiesen und die Rechtmäßigkeit der von unserer Gemeinde ausgestellten Räumungsverordnung bestätigt“, legt der Bürgermeister dar.<BR /><BR />Ob die Angelegenheit damit ein Ende findet, wird sich zeigen. Es ist nämlich für die Firma Mur noch möglich, beim Staatsrat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes anzufechten oder eine urbanistische Lösung anzustreben.