„Wir tun alles dafür, um den Dienst fair und sinnvoll zu gestalten, auch wenn es manches Mal einen Moment länger dauert“, erklärt Philipp Achammer. Als Bildungslandesrat ist er für die Genehmigungen der Schülertransport zuständig. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/bergbauernfamilie-wird-schuelertransport-verwehrt-eine-mutter-klagt-an" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Der STOL-Artikel über den nicht genehmigten Dienst bei einer Bergbauernfamilie im Gsieser Tal hatte für Aufsehen gesorgt</a> – und konnte nun gelöst werden. <BR /><BR />„Es gibt viele schwierige Fälle. Man ist bemüht, eine Lösung für die Härtefälle zu finden“, betont Achammer. Es gebe diverse Mindestvoraussetzungen, um einen Schülertransport seitens des Landes einrichten zu können. Die Gsieser Familie sei in einem ersten Moment durch das Raster gefallen. „Es gibt verschiedene Kriterien, unter anderem die Anzahl der zu befördernden Schüler sowie eine Mindestentfernung von etwa 2 Kilometern“, erklärt der Landesrat. <a href="https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/bildungsfoerderung/downloads/B_207_24.3.20_Kriterien_ST(1).pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Den Beschluss mitsamt Voraussetzungen gibt es hier im Detail.</a><BR /><BR /><embed id="dtext86-55883431_quote" /><BR /><BR />Es gebe mehrere Härtefälle. „Die meisten kann man sofort lösen, bei manchen Grenzfällen dauert es leider etwas länger“, so der Landesrat. Solche Grenzfälle müsse man sich nochmal einzeln anschauen. Hier gelte es unter anderem abzuwägen, ob die Strecken zu Fuß machbar seien oder die Eltern eine Möglichkeit haben den Transport zu übernehmen. Berufliche Aspekte, Krankheiten, die Lage des Wohnhorts und viele weitere Aspekte können hier eine Rolle spielen. <BR /><BR /><b>Dienst wird eingerichtet</b><BR /><BR />Beim Fall der Bergbauernfamilie handle es sich „nur“ um 2 Schüler, zudem sei die Entfernung unter 2 Kilometer. Aber: „Der Fall wurde als Härtefall nun anerkannt“, betont Achammer, der den Sachverhalt zum Thema selbst geprüft hat. Unter anderem die Berufstätigkeit der Eltern und die Abgelegenheit des Hofes seien Gründe, den Fall anzuerkennen. „Damit ist der Fall genehmigt und der Dienst wird so schnell wie möglich eingerichtet“, bestätigt der Bildungslandesrat. <BR /><BR /><embed id="dtext86-55883435_quote" /><BR /><BR />Die freudige Nachricht überbrachte der Landesrat der betroffenen Familie am Dienstag telefonisch. Die Mutter, Elisabeth Hackhofer, zeigt sich glücklich: „Das erleichtert meinen Alltag ungemein“, freut sie sich gegenüber STOL.