Die Gemeinde Mals wollte seit 2015 die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln verbieten. Dazu erließ sie eine entsprechende Verordnung: „Diese hat praktisch den gesamten konventionellen und integrierten Obstbau im Gemeindegebiet verboten“, erinnert Anwalt Frei. Dagegen hatte eine Reihe von Grundeigentümern bzw. Bauern rekurriert. Nun haben diese auch in letzter Instanz Recht erhalten.<BR /><BR />„In der Sache haben wir immer Recht bekommen“, sagt Arthur Frei. „Wäre es anders ausgegangen, hätten die Bauern einpacken können – Obstbau, ja nicht einmal Gemüseanbau im Privatgarten wäre mehr möglich gewesen“, illustriert er. „Die Gemeinde wollte die gängigen Wirkstoffe verbieten.“ Sogar Kupfer und Schwefel, die im biologischen Landbau eingesetzt werden, wären betroffen gewesen. „Was da los gewesen wäre – das kann man sich vorstellen“, sagt Frei. „Heute ist jedenfalls ein guter Tag.“<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-63183774_quote" /><BR /><BR /><BR />Schon 2019 hatte das Verwaltungsgericht in Bozen zugunsten der Landwirtschaft entschieden. Dagegen war die Gemeinde 2020 in Berufung gegangen und vor den Staatsrat in Rom gezogen: Mit dem heute veröffentlichten Urteil hat sie nun die endgültige Niederlage hinnehmen müssen. „Die Gemeindeverordnung ist aufgehoben, es sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich“, erklärt Anwalt Frei.<BR /><BR />Begründet wird die Entscheidung in erster Linie damit, dass die Gemeinde keine Zuständigkeit dafür hat, über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verfügen. „Die Verordnung hat EU-Recht und staatliches Recht verletzt, teilweise auch Landesbestimmungen“, so Frei weiter. „Die EU-Kommission und die zuständigen Ministerien in Rom haben die Wirkstoffe zugelassen. Diese Stellen sind dafür zuständig zu prüfen und zu beurteilen, ob sie gesundheits- oder umweltschädlich sein könnten. Diese Stellen müssen auch ihren Einsatz reglementieren. Die Zuständigkeit der Gemeinde wurde vom Staatsrat verneint.“ Damit sei auch ausgeschlossen, dass die Malser Verwalter mit einer weiteren Verordnung einen neuerlichen Anlauf starten könnten.<BR /><BR />Das Parallelverfahren vor dem Zivilgericht, das das Pestizidreferendum betrifft, behängt indes noch vor der Kassation. „Insgesamt sind in der Sache 6 Prozesse geführt worden“, erinnert Arthur Frei. Dabei hatte die Gemeinde selbst bereits ein Gutachten bei der Staatsadvokatur in Trient in Auftrag gegeben, die bereits damals befunden hatte, dass das Volksbegehren mit diesem Inhalt nicht zulässig sei, weil die Gemeinde – wie nun auch vom Staatsrat festgestellt – keine Zuständigkeit hat. <BR />