Mittwoch, 18. November 2020

„Südtirol testet“: Krankschreibung und Vormerkung

Der Ablauf für die Krankschreibung im Falle eines positiven Testergebnisses wurde im Rahmen der Aktion „Südtirol testet“ stark vereinfacht. Dafür reicht es, auf dem so genannten Ableseblatt, also dem Zugangsformular mit den persönlichen Daten, das Kästchen „Bei positivem Befund brauche ich eine Krankmeldung an das NISF“ anzukreuzen. Im Fall eines positiven Antigen-Schnelltests erfolgt die Krankschreibung dann automatisch.

Die vereinfachte Regelung gilt für die 3 Kerntage der Testaktion vom 20. bis 22. November. - Foto: © Südtiroler Sanitätsbetrieb









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