Alle wichtigen Neuerungen ab 6. Dezember – zusammengefasst in 9 Punkten. <BR /><BR /><BR /><b>1 Wie und wo erhält man den Super Green Pass?</b><BR /><BR />Wer geimpft oder genesen ist (2G), braucht nichts zu tun: Sein bisheriger „normaler“ Green Pass wird automatisch in einen Super Green Pass umgewandelt. Umgestellt werden lediglich die Kontrollmöglichkeiten, also die App, die am QR-Code erkennen soll, ob jemand geimpft/genesen oder getestet ist. Bis zum 15. Dezember hat der Super Green Pass eine Gültigkeit von einem Jahr; ab da wird die Gültigkeit auf 9 Monate reduziert. Nach der Auffrischungsimpfung (sog. Booster-Impfung oder dritte Dosis) erhält man einen neuen Super Green Pass, dieser gilt ebenfalls 9 Monate ab letztem Impfdatum. Eine Booster-Impfung ist derzeit erst ab 18 Jahren vorgesehen. Wer jetzt die erste Impfdosis erhält, bekommt einen Super Green Pass mit Gültigkeit ab dem 15. Tag nach der Erstimpfung; diese endet beim vorgesehenen Datum der Zweitimpfung. Genesung: Den Grünen Pass gibt es ab dem ersten negativen PCR-Test nach einer Erkrankung; der Pass gilt dann für 6 Monate, danach ist die Impfung nötig, um einen neuen Super Green Pass zu erhalten.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>2 Wozu berechtigt der Super Green Pass?</b><BR /><BR />Geimpfte und Genesene (2G) genießen alle Freiheiten; sie dürfen in Kino, Theater, Bars und Restaurants. Auch für eine Konsumation am Tresen ist 2G nötig; das heißt, Ungeimpfte dürfen in der Bar nicht am Tresen stehend etwas trinken. Auch die Diskotheken öffnen sich für Geimpfte und Genesene, und der Zutritt zu Sportevents ist für sie möglich. Die Strafen bei Zuwiderhandlung gegen die 2G-Pflicht liegen zwischen 400 und 1000 Euro. Lokalbetreibern, die an 3 verschiedenen Tagen gegen die Auflage verstoßen, droht eine 10-tägige Betriebssperre. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>3 Wofür gilt noch der „normale“ Green Pass?</b><BR /><BR />Der „normale“ Green Pass gilt ab heute am Arbeitsplatz, im öffentlichen Nahverkehr, in Turnhallen, Schwimmbädern, Umkleideräumen, für den Zugang zu Aufstiegsanlagen, beim Check-In in alle Beherbergungsbetriebe vom Hotel über Ferienwohnung bis hin zum Urlaub am Bauernhof. Er erlaubt den Zugang zur Gastronomie innerhalb von Beherbergungsbetrieben, wenn diese den dort übernachtenden Gästen vorbehalten ist, sowie zu Mensen und durchgehenden Cateringdiensten. Wie erwähnt, ist für Theaterbesucher 2G Pflicht; für jene, die in irgend einer Form an einer öffentlichen Aufführung mitarbeiten, reicht 3G. Das gilt auch für Proben von Chören und Musikkapellen in Innenräumen. Die Strafen für Zuwiderhandlungen von Bürgern und Betreibern (Kontrolle) reichen von 400 bis 1000 Euro. Mitarbeiter ohne Pass riskieren 600 bis 1500 Euro Strafe.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>4 Arbeitgeber und Betreiber müssen kontrollieren</b><BR /><BR />Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der genannten Vorschriften zu überprüfen: An dieser Vorschrift ändert sich nichts. Das ist auch in Form von Stichproben möglich. Die Kontrollen sollten in jedem Fall beim Zutritt zum Arbeitsplatz durchgeführt werden. Kontrollpflicht haben auch die Betreiber von Restaurants, Bars und allen anderen Betrieben, für deren Gäste der Green Pass oder der Super Green Pass vorgeschrieben ist.<BR /><BR /><BR /><b>5 Gelbe Zone, aber keine roten Gemeinden mehr</b><BR /><BR />Mit dem heutigen Montag rutscht Südtirol in die gelbe Zone, bedingt durch die hohen Infektionszahlen und die Auslastung der Covidbetten in den Spitälern. Gleichzeitig enden die Einschränkungen für die 36 roten Gemeinden – es gelten einheitliche Regeln im ganzen Land. Für die Südtiroler bringt die Einstufung „gelb“ unmittelbar keine Veränderung mit sich. Die einzige Auflage, die der Staat vorsieht – nämlich Maske im Freien – gilt hierzulande schon. Alle anderen Auflagen, die früher bei gelb gegolten hätten, wurden mit dem neuen Staatsdekret und der 2G-Regel aufgehoben. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>6 Grüner Pass auch in Öffis nötig</b><BR /><BR />Bisher konnte jeder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, ab dem heutigen Montag braucht es ab 12 Jahren den Grünen Pass. Das ist für Schüler ein Problem, die nicht geimpft sind, weil sie schon getestet sein müssen, bevor sie morgens in den Schülerbus steigen. Der Versuch, für sie in Rom einen Aufschub zu erwirken, ist gescheitert. Verpflichtend in Bus und Zug ist eine FFP2-Maske; hier ist Südtirol strenger als Rom.<BR /><BR /><BR /><b>7 Zugang zu Aufstiegsanlagen in den Skigebieten</b><BR /><BR />Die Aufstiegsanlagen sind in der gelben Zone mit dem normalen Grünen Pass (3G) zugänglich. Dieser wird beim Kauf der Tageskarte bzw. des Skipasses kontrolliert, das heißt, ohne Grünen Pass ist ein Zugang zu den Aufstiegsanlagen gar nicht möglich. Es gilt Maskenpflicht; es reicht eine chirurgische Maske. <BR /><BR /><BR /><b>8 Maskenpflicht drinnen und draußen</b><BR /><BR />In allen geschlossenen Räumen – außer der eigenen Wohnung – gilt Maskenpflicht. Ob eine chirurgische oder FFP2-Maske getragen wird, kann jeder selber entscheiden. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien, wenn ein Abstand von einem Meter untereinander nicht eingehalten werden kann. Eine Ausnahme gibt es fürs Sporteln im Freien. Auch Kinder unter 6 Jahren und alle, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Pflicht befreit. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>9 Wer darf auf die Christkindlmärkte?</b><BR /><BR />Für den Zugang zu den Christkindlmärkten ist der Grüne Pass nötig; d. h. es dürfen auch Getestete darin herumflanieren.<BR />