Auf Antrag seiner Anwälte Alberto Valenti und Alessandro Tonon hat Richter Emilio Schönsberg die U-Haft aufgehoben. Damit könnte Stefan Lechner bis zu seinem Prozess und einer eventuellen Verurteilung sein früheres Leben wieder aufnehmen. Doch danach steht dem jungen Kienser der Sinn nicht. Vielmehr hat er sich dafür entschieden, weiter im Kloster zu bleiben und dort auch seine Therapie fortzusetzen. <BR /><BR />Der junge Mann wird seit dem Unglück psychologisch betreut. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/schrecklich-pkw-rast-in-menschengruppe-6-tote" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Nach dem schrecklichen Unfall </a>war er zunächst außerstande, ein längeres Verhör durchzustehen. Zu schwer lastete das Geschehene auf ihm.<BR /><BR /> Damals befürchteten Anwälte und Familie das Schlimmste, auch eine Verzweiflungstat schlossen sie nicht aus. Wohl auch aus diesem Grund hatten die Anwälte damals nicht gleich die Überstellung in den Hausarrest für ihren psychisch stark angegriffenen Mandanten beantragt, sondern ihn zunächst in Haft gelassen. Erst als die Überstellung ins Kloster erfolgen konnte, konnte Lechner seine U-Haft dort im Hausarrest absitzen.<BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div><BR /><BR />