Dienstag, 28. Juli 2020

Reisemängel? Warum sofortiges Reklamieren hilft

Von der Arbeit abschalten, dem Stress entgegenwirken, entspannen oder die Lust Neues zu entdecken – die Gründe zu verreisen sind viele, auch in dieser vom Coronavirus geprägten Zeit. Voller Vorfreude tritt man seinen wohlverdienten Urlaub an und stellt plötzlich fest, dass nichts so ist, wie man es sich vorgestellt hat: Schlechtes Essen, ein schmutziges Zimmer und dann waren da noch diese unfreundlichen Kellner. Sollten diese Szenarien tatsächlich eintreten, dann ist richtiges Handeln Voraussetzung, um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten.

Insbesondere bei Pauschalreisen ist sofortiges (schriftliches) Reklamieren notwendig, ansonsten sind eine Preisminderung oder eine Entschädigung nicht möglich, so das Europäische Verbraucherzentrum. - Foto: © dpa-tmn / Christin Klose









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