Die Trentiner Tageszeitung „L’Adige“ berichtete zuerst über den Fall: Während des Religionsunterrichts klingelte das Mobiltelefon eines 11-jährigen Schülers und störte den Unterricht. Die Lehrerin konfiszierte es. Der Vater des Schülers beschloss, sich an eine Anwaltskanzlei zu wenden, um rechtliche Schritte gegen die Lehrerin, aber auch gegen die Direktorin als Vertreterin der Schule einzuleiten.<BR /><BR />Dem „L’Adige“ sagt der Vater, ihm sei bewusst, dass sein Sohn einen Fehler gemacht habe und eine Ermahnung oder eine Verwarnung verdient hätte, nicht aber die Beschlagnahmung des Telefons, die der Vater für unrechtmäßig hält. <BR /><BR />Ein Treffen mit der Schulleiterin konnte die Situation nicht befrieden. Der Vater beharrt darauf: Die Leitlinien des Ministeriums und der Garant für den Schutz der Privatsphäre besagten eindeutig, dass die Schule die Benutzung von Mobiltelefonen verbieten könne, aber keine Zwangsbefugnisse ausüben dürfe, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, ebenso wenig wie der Lehrer das Handy beschlagnahmen dürfe. <BR /><BR />Bereits seit dem Jahr 2007 gibt es ein Verbot für die Nutzung von Mobiltelefonen während des Unterrichts. Dieses Verbot wurde auch durch mehrere Gerichtsurteile im Laufe des Jahres gestützt. Im vergangenen Dezember hat Bildungsminister Giuseppe<BR />Valditara in einem Rundschreiben dieses Verbot bestätigt. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/rundschreiben-keine-handys-im-klassenzimmer#:~:text=Bereits%20seit%20dem%20Jahr%202007,einem%20Rundschreiben%20dieses%20Verbot%20best%C3%A4tigt." target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet.)</a><h3> In Südtirol bisher nie Probleme</h3>Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner sagt, in Südtirol habe es in dieser Frage bisher nie Probleme gegeben. „Wie die Schulen mit dem Handyverbot umgehen, legen sie in ihrer Schulordnung fest. Auch die Maßnahmen definieren sie selbst: Das reicht von Ermahnung bis zum Abgeben des Geräts im Sekretariat. Am Ende des Unterrichtstages können der betroffene Schüler oder auch seine Eltern es wieder abholen.“ <BR /><BR />Welche Maßnahmen Lehrer und Schulen anwenden, hänge freilich auch von der jeweiligen Situation ab – „piepst das Handy nur oder schreibt jemand heimlich“, illustriert Falkensteiner. Größere Schwierigkeiten habe es ihres Wissens bisher jedenfalls nicht gegeben. <BR />Zum Fall im Trentino sagt sie: „Wir versuchen, präventiv – zum Beispiel bei Elternabenden – darüber zu aufzuklären, wie die Regelung ist. Dann wissen alle Bescheid.“<BR />