Vor 10 Tagen hatte das Landgericht Bozen die Begründung des Urteils gegen Benno Neumair vorgelegt: Wegen der Ermordung seiner Eltern wurde er zu zweimal lebenslänglicher Haft verurteilt. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/benno-neumair-verurteilung-das-ist-die-urteilsbegruendung-des-gerichts" target="_blank" class="external-link-new-window" title=""> Das Gericht befand Neumair zum Zeitpunkt beider Morde für voll zurechnungsfähig.</a><BR /><BR />Dieser Ansicht stimmt Neumairs Verteidigung nicht zu: Wie die Tageszeitung „Alto Adige“ berichtet, erhoffen sich Verteidiger Flavio Moccia und Angelo Polo eine Aufhebung des Urteils und plädieren in zweiter Instanz nun darauf, dass ihr Mandant bei den Morden nicht zurechnungsfähig gewesen sei. <BR /><BR />Die beiden Anwälte hatten sich schon in erster Instanz dafür argumentiert, dass Neumair an psychotischen Störungen leide, die seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung schwer beeinträchtigten. <BR /><BR />Ob die Verteidigung mit ihrer Berufung erfolgreich sein wird, entscheidet sich vor dem Oberlandesgericht.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/benno-neumair-chronologie-eines-elternmordes" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Eine vollständige Chronologie zum Mordfall Perselli/Neumair lesen Sie hier.</a><BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/tag/Prozess%20gegen%20Benno%20Neumair" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier finden Sie alle Artikel zum Prozess gegen Benno Neumair.</a>