Bei diesem Verfahrensritus, der im Rahmen der Vorverhandlung abgewickelt werden kann, entscheidet der Richter rein anhand der bereits vorliegenden Aktenlage bzw. nach Anhörung weniger Zeugen, aber ohne detaillierte und ausführliche Beweisaufnahme.<BR /><BR />Der Vorteil für den Angeklagten: Im Fall einer Verurteilung ist ihm die Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel sicher. <BR /><BR />Benno Neumair droht – bei einem Schuldspruch im Sinne der Anklage – in einem ordentlichen Verfahren vor einem Schwurgericht lebenslange Haft. Deshalb wollen seine Verteidiger Flavio Moccia und Angelo Polo alles daran setzen, den Richter zu überzeugen, dass ein verkürztes Verfahren doch möglich ist.<BR /><BR />Wie berichtet, waren die psychiatrischen Amtsgutachter zum Schluss gekommen, dass Benno Neumair am 4. Jänner beim Mord an seinem Vater Peter Neumair nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen sei, beim Mord an seiner Mutter Laura Perselli habe er dann gewusst, was er tat. Die Verteidigung stellt dies in Abrede. Innerhalb von 40 Minuten könne die Einsichts- und Willensfähigkeit nicht einfach so „umschalten“, ist Rechtsanwalt Moccia überzeugt. <BR /><BR />Auch treffe die seit 2019 geltende Regelung, wonach bei Verbrechen, für die lebenslange Haft droht, kein verkürztes Verfahren möglich sei, hier nicht zu: Auf Mord stehe laut Strafgesetzbuch nicht lebenslang, sondern „eine Haftstrafe nicht unter 21 Jahren“.<BR /><BR />Von erschwerenden Umständen, aufgrund derer lebenslang droht – wie die Vorhaltung, dass Benno Neumair den Mord an seiner Mutter mit Vorbedacht begangen habe – sei in der Regelung nicht die Rede, betont Moccia.