Donnerstag, 29. Dezember 2011

Vorsicht zu Silvester

Silvester ist auch immer die Zeit der Feuerwerkskörper. Dabei gilt jedoch: das Abbrennen von Feuerwerken, das Abschießen von Feuerwerkskörpern, das Zünden von Böllern, kleinen Sprengkörpern und Knallfröschen sowie Raketen ist in Südtirol grundsätzlich verboten. Hält man sich nicht daran, dann können Verwaltungsstrafen im Ausmaß von 258 bis 774 Euro fällig werden.









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