Freitag, 26. April 2019

Wind und Vodafone zu Strafe von je 800.000 Euro verdonnert

Die Telefongesellschaften Wind und Vodafone ermöglichen keine Abbuchung der Rechnungen von ausländischen Konten: Deshalb verhängte die Wettbewerbsbehörde nun eine Strafe von je 800.000 Euro für die geografische Diskriminierung bei Zahlungsdiensten. Dies teilte die Verbraucherzentrale Südtirol in einer Aussendung mit.

Die beiden Telefongesellschaften Wind und Vodafone weigerten sich, die Bezahlung der Rechnungen mittels direkter Abbuchung von ausländischen Konten zu akzeptieren. - Foto: © shutterstock









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