Montag, 23. April 2018
Medizinstudium: Regelung EU-widrig
Wenn es dabei bleibt, dass für einen Medizinstudienplatz in Deutschland die abgelegte Aufnahmeprüfung an einer Universität in Italien vorgewiesen werden muss, dann verstoße das eindeutig gegen EU-Recht.
Die Ausbildungsplätze für angehende Ärzte sind heiß umkämpft, ebenso heiß begehrt ist angesichts des Mediziner-Mangels jeder einzelne Arzt: Wohl auch deshalb greift Deutschland zu fragwürdigen Methoden bei der Zuweisung der Ausbildungsplätze. - Foto: © shutterstock