Montag, 23. April 2018

Medizinstudium: Regelung EU-widrig

Wenn es dabei bleibt, dass für einen Medizinstudienplatz in Deutschland die abgelegte Aufnahmeprüfung an einer Universität in Italien vorgewiesen werden muss, dann verstoße das eindeutig gegen EU-Recht.

Die Ausbildungsplätze für angehende Ärzte sind heiß umkämpft, ebenso heiß begehrt ist angesichts des Mediziner-Mangels jeder einzelne Arzt: Wohl auch deshalb greift Deutschland zu fragwürdigen Methoden bei der Zuweisung der Ausbildungsplätze. - Foto: © shutterstock









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