Dienstag, 11. Juni 2019
Studienförderung: EEVE wird Berechnungsgrundlage
Ab dem Schuljahr 2019/20 wird die EEVE als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen der Schülerinnen und Schüler herangezogen, die in Südtirol eine Grund-, Mittel- oder Oberschule besuchen.
Die Einkommens- und Vermögensbewertung EEVE soll nun die Grundlage für die Berechnung Studienbeihilfen werden. - Foto: © LPA