Nach Angaben seines Anwalts Eric de Caumont ließ sich der 65-Jährige in seinem Wohnsitzland Belgien einen in Frankreich nicht einziehbaren Führerschein ausstellen.Mit diesem könne er trotz einer Verurteilung zu sechs Monaten Führerscheinentzug weiter Auto und Motorroller fahren, erklärte de Caumont.Depardieus Anwalt hatte kurz zuvor bei einem Gerichtstermin offiziell die Berufung gegen einen Richterspruch aus dem vergangenen Jahr zurückgenommen.Mit diesem war der Schauspieler zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro und sechs Monaten Führerschein-Entzug verurteilt worden.Depardieu erschien zu keinem der Gerichtstermine persönlich. Am Dienstag war er nach Angaben seines Anwalts auf dem Weg nach China.Grund für das Verfahren war ein Unfall Depardieus im November 2012 in der französischen Hauptstadt. Der Filmstar war dabei mit 1,8 Promille Alkohol im Blut von seinem schweren Motorroller gestürzt.Erlaubt sind im französischen Straßenverkehr lediglich 0,5 Promille. Niemand wurde verletzt.apa/dpa