Donnerstag, 24. März 2016

Vorsicht: Bärlauch pflücken ist nur beschränkt erlaubt!

Der Bärlauch ist ein geschätztes Wildgemüse, zugleich ist er in der Roten Liste als "gefährdete Pflanze" eingestuft. Wer in Biotopen Bärlauch pflückt, riskiert hohe Strafen, darauf weist das Landesamt für Landschaftsökologie hin. Und auch außerhalb gibt es Beschränkungen.

Im Frühjahr sehr beliebt: der Bärlauch. Das Pflücken in Biotopen ist aber verboten und außerhalb gibt es Begrenzungen zu beachten.









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