Dieter Steger entscheidet heute, ob er gegen das erstinstanzliche Urteil seiner Unwählbarkeit rekurriert – oder sofort aus dem Landtag ausscheidet. Gestern wurde ihm das Urteil zugestellt: „Und das Gericht hat sich in seiner Begründung strikt ans Kassationsurteil im Fall Repetto gehalten“, sagt Anwalt Gerhard Brandstätter.