Dienstag, 10. November 2015

Defibrillator-Vorschrift: Erleichterung für Sportvereine

Ab dem 19. Jänner 2016 muss bei Trainings und Wettkämpfen von Sportvereinen eine Person anwesend sein, die im Notfall einen Defibrillator bedienen kann. Im Sinne eines Übereinkommens der Regionen-Konferenz wurde dem dafür nötigen Befähigungsnachweis nun unbegrenzte Gültigkeit zugesprochen. Am Dienstag hat die Landesregierung dieser Neuerung Rechnung getragen.

Ab 2016 muss jeder Sportverein in Italien einen Defibrillator einsatzbereit haben.









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