Am Samstag hatte die „Initiative für mehr Demokratie“ die Fraktionssprecher des Südtiroler Landtages eingeladen, um über die Position ihrer Partei Auskunft zu geben.„Wenn auch das unmittelbare Ziel nicht erreicht worden ist, so hat die Abstimmung politisch doch viel in die richtige Richtung bewegt. Eine landesgesetzliche Regelung der Direkten Demokratie ist in Reichweite“, betonte Stephan Lausch. Die SVP arbeite an einem Gesetzesentwurf und wolle ihn in Kürze zur Behandlung dem Landtag vorlegen. Basis dieses neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie soll vor allem die bestehende Gesetzeslage in Bayern sein. Deren Inhalte erläuterte Referent Klaus Hahnzog, Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und ehemaliger Bürgermeister von München. „Südtirol sollte sich nicht an Bayern orientieren“, riet er. Zwar liege das Quorum nur bei zehn Prozent der Wahlberechtigten, aber die Zugangsbedingungen seien so kompliziert, dass seit 1998 alle angestrebten Volksbegehren gescheitert seien. Der Jurist ist Mitglied der Bayrischen Initiative „Mehr Demokratie“. „Ich kann die Furcht der Abgeordneten verstehen, sie meinen, dass ihnen ihre Kompetenzen weggenommen werden. Aus meiner Erfahrung kann ich sie beruhigen: Es besteht keine Gefahr. Faire Angebote führen oft zu sehr positiven Entwicklungen“, betonte Hahnzog. Wichtig sei vor allem, für alle faire Bedingungen zu schaffen, das beginne bei einer neutralen Informationspolitik. Elmar Pichler Rolle und Arnold Schuler vertraten die SVP. Die Diskussion über den neuen Gesetzesentwurf war in den Ortsgruppen gestartet. Alle Ideen wurden zusammengetragen und dienen nun als Basis in der Fraktion. Die Anlehnung an das Bayrische Gesetz habe eine sehr hohe Zustimmung erhalten. Die ist Ansatz zur Kritik des Unionsabgeordneten Andreas Pöder. „Der Zugang muss erleichtert, nicht erschwert werden. Wir wollen kein Placebo-Gesetz vorgesetzt bekommen“, sagte er. Jeder Einzelne kann etwas tun, um sich aktiv für mehr Mitbestimmung der Bürger einzusetzen. Die „Initiative für mehr Demokratie“ hat die wichtigsten Punkte zusammengetragen, die dies erleichtern sollen. Dazu gehören unter anderem die Herabsenkung des Quorums von 40 auf 15 Prozent, Abstimmung auch über Beschlüsse der Landesregierung und die Erleichterung der Bedingungen für Volksabstimmungen. swa/D