Gleichberechtigung der GeschlechterUm eine Liste einreichen zu dürfen, bedarf es einiger Vorgaben. So dürfen diese eine festgelegte Grenze an Kandidaten nicht über- oder unterschreiten. Ebenso gilt es, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu beachten und eine festgelegte Anzahl an Unterstützer-Unterschriften vorzuweisen.Sind all diese Hürden gemeistert, darf die Liste eingereicht werden. Das muss spätestens bis Dienstag um 12 Uhr passieren. Am Mittwoch endet die Einreichfrist für Listenverbindungen, die hauptsächlich für die Vergabe von Gemeinderatsmandate über Reststimmen von Bedeutung sind.Endgültige Listen am 10. AprilSicher feststehen werden die Listen und Bürgermeisterkandidaten erst am Freitag, 10. April. Bis dahin kontrollieren die Bezirkswahlkommissionen die Wählbarkeit der Kandidaten und lost deren Reihenfolge auf dem Stimmzettel aus. Die Ergebnisse werden an die Regionalwahlbehörde weitergeleitet. Diese gibt dann den Druck der Stimmzettel und der offiziellen Wahlplakate in Auftrag.stol/bfk