Dienstag, 14. Mai 2019

EuGH stärkt Flüchtlingsschutz nach Genfer Konvention

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Status von Flüchtlingen gestärkt. Eine Aberkennung oder Verweigerung von Flüchtlingsrechten in einem EU-Staat habe nicht zur Folge, dass eine Person bei begründeter Furcht vor Verfolgung in ihrem Heimatland auch die Eigenschaft als Flüchtling oder die Rechte nach der Genfer Konvention verliert, urteilten die EU-Richter am Dienstag.

Die EU-Richter urteilten zugunsten des Flüchtlingsschutzes. - Foto: APA (AFP)









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