Donnerstag, 7. November 2013

EuGH: Verfolgte Homosexuelle können Recht auf Asyl haben

Verfolgte Homosexuelle können in der EU ein Recht auf Asyl haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssachen C-199/12, C-200/12, C201/12). Riskieren offen lebende Homosexuelle in ihren Heimatländern eine Strafe, stellten sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar, erklärten die Richter.









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