Einer der sogenannter Boni gilt bereits heuer, der zweite erst im kommenden Jahr.<BR /><BR />Eltern eines heuer geborenen Kindes und einem weiteren Kind unter 10 Jahren, die eine ISEE-Erklärung unter 40.000 Euro haben, erhalten vom italienischen Staat einen Kindergartenbonus von 3600 Euro jährlich (10 Raten zu 327,27 Euro und eine zu 327,30 Euro). Das teilte die Fürsorgeanstalt INPS/NISF mit. Der Antrag auf den Bonus muss bis zum 31. Dezember 2024 von den Eltern oder dem Vormund des Kindes gestellt werden. Neben diesem sogenannten „Krippenbonus“ gibt es auch einen Bonus für die Betreuung zu Hause für Kinder unter 3 Jahren, die an schweren chronischen Krankheiten leiden.<BR /><BR /><BR />Letztgenannter Bonus wird einmalig für jedes Kind unter 36 Monaten Lebensalter ausbezahlt. Für den Fall, dass das Kind, für das der Antrag gestellt wird, im Laufe des Jahres 2024 drei Jahre alt wird, kann der Bonus nur zwischen Jänner und August 2024 beantragt werden. Die Rückerstattung darf die tatsächlich entstandenen und vom Nutzer getragenen Kosten zur Betreuung des chronisch kranken Kindes nicht übersteigen.<BR /><h3> Unterstützung für unselbstständige Senioren</h3><BR />Die Regierung Meloni führt weiters auch einen Bonus von bis zu 850 Euro pro Monat für unselbstständige Senioren im Alter von über 80 Jahren ein. Von der Maßnahme werden Senioren über 80 Jahren mit einem ISEE-Wert von unter 6000 Euro profitieren, die bereits Anspruch auf das Begleitgeld (531,76 Euro) haben, sich aber nicht selbst versorgen können und einen „sehr großen“ Unterstützungsbedarf haben. Dieser Bonus wird erst ab Jänner 2025 greifen und soll monatlich bis zum Dezember 2026 ausbezahlt werden.<BR />