Der Rat der Gemeinden gibt sich noch nicht geschlagen und hat in seinem 4. Gutachten, das am vergangenen Freitag abgefasst worden ist, seine 4 offenen Forderungen zum Raumordnungsgesetz von Richard Theiner formuliert, das Ende November vom Landtag abgeändert werden und mit 1. Juli 2020 in Kraft treten soll. <BR /><BR />Mit dem derzeit noch geltenden alten Raumordnungsgesetz ist es so, dass in Zonen für öffentliche Einrichtungen – Sportzonen, Kulturhäuser, Rathäuser, Schulen und andere Gemeindehäuser – zum Teil andere Zweckbestimmungen angewandt werden können. <BR /><BR />Wird diese Möglichkeit im neuen Gesetz nicht mehr vorgesehen, wäre auch eine Bar in einer öffentlichen Einrichtung wie z.B. einem Spital künftig nicht mehr möglich.<BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div><BR />