Die Beamten von Land und Gemeinde haben über die weitere Vorgehensweise beraten. <a href="https://www.stol.it/artikel/panorama/panorama/endgueltiges-urteil-zum-twenty-verdoppelung-rechtswidrig" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie STOL berichtet</a> hat, hat der Staatsrat in einem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Urteil festgestellt, dass die Verdoppelung des Einkaufszentrums „Twenty“ in der Galileistraße in Bozen nicht rechtmäßig war. Die Entscheidung ist endgültig.<BR /><BR />Nun suchen Experten von Land und Gemeinde Bozen einen Ausweg: Es besteht bereits Einigkeit darüber, dass die in dem Urteil beanstandeten Verfahrensmängel unverzüglich zu beseitigen sind, heißt es in einer Aussendung am Donnerstagabend.<BR /><BR /> Damit beginne ein nicht einfacher Weg, über den voraussichtlich in 6 Monaten die am besten geeignete Fläche ermittelt werden könne. „Dabei gilt es, die vom Staatsrat in seinem Urteil geforderten Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten.“<BR /><BR /> Das Twenty könne in der Zwischenzeit, wie von den Bestimmungen des Landesgesetzes Raum und Landschaft für den Fall der Aufhebung von Baurechtstiteln vorgesehen, weiter in Betrieb bleiben, heißt es von Land und Gemeinde Bozen.<h3> Aspiag: „Das Urteil ist klar zu unseren Gunsten“</h3>Wenige Stunden davor hat Twenty-Konkurrent Aspiag eine Pressekonferenz gegeben. „Das Urteil ist klar und zu unseren Gunsten – die Gegenpartei will diese Klarheit nur nicht zur Kenntnis nehmen“. Das sagt Aspiag-Regionaldirektor Robert Hillebrand zur Entscheidung des Staatsrates, dass die Verdoppelung des Einkaufszentrums Twenty in der Galileistraße in Bozen nicht rechtmäßig war <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/aspiag-zum-twenty-urteil-entscheidung-kam-nicht-aus-heiterem-himmel" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Mehr dazu lesen Sie hier).</a>