Dienstag, 17. Mai 2022
Leerstandserhebung: Landesregierung genehmigt Richtlinien
Mithilfe der neuen Richtlinien sollen Südtirols Gemeinden leerstehende Gebäude und ungenutzte Flächen einheitlich erheben. Die Leerstandserhebung ist Teil der Erstellung des Gemeindeentwicklungsplan.
Südtirols Gemeinden müssen im Zuge der Erstellung des Gemeindenentwicklungsplanes u.a. den Leerstand erheben. - Foto: © unsplash