Bis Ende Juni müssen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft weiterhin einen Mundschutz tragen. Dies haben die Gewerkschaften gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden so vereinbart. Für Personen, die im öffentlichen Sektor tätig sind, wird der Mundschutz hingegen nur empfohlen.<BR /><BR /><b>Ende Juni wird eine neue Bewertung vorgenommen</b><BR /><BR />Vorerst gilt die Maskenpflicht in privaten Unternehmen bis Ende Juni. Dann, so sieht es das Protokoll von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vor, wird man anhand der Pandemie-Entwicklung eine neue Bewertung vornehmen. <BR /><BR />Will heißen: Je nachdem, ob die Zahl der Neuinfektionen sinkt oder steigt, oder ob die Zahl der Covid-Patienten in den Spitälern wieder steigt, oder weiter sinkt, wird die Maskenpflicht verlängert, oder sie fällt weg bzw. wird nur mehr empfohlen. <BR /><BR /><b>Öffentlicher Sektor</b><BR /><BR />Der zuständige Minister Renato Brunetta hat Ende April ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem das Tragen einer FFP2-Maske in den Unternehmen des öffentlichen Sektors empfohlen ist. Pflicht gibt es aber keine. <BR /><BR /><b>Maskenpflicht in Zügen und Bussen bis Ende September</b><BR /><BR />In Bussen und Zügen bleibt die Maskenpflicht hingegen bis Ende September aufrecht. Danach wird die Regierung eine neue Bewertung vornehmen. <BR /><BR /><BR />